DigitalFutter

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Dein digitales und rechtssicheres Setup für die Buchhaltung - Interview mit Dr. Roger Gothmann

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In der neuen Episode des Digital!Futter Podcasts sprechen der digitale Steuerberater Christian Deák von DHW und André Nünninghoff von der Paperless GmbH mit Dr. Roger Gothmann von Taxdoo.

  • Taxdoo automatisiert die Steuer- und Finanzbuchhaltung

  • Geld und Ärger sparen wenn man seine Buchhaltung selbst machen möchte, aber man muss wissen wie!

  • kostenpflichtige Beratung für jeden sinnvoll um Fehler zu verhindern, Unwissenheit zu eliminieren

  • Prozesse mit dem Steuerberater im Dialog erarbeiten und wiederholen

  • Automatisierung schützt nicht vor Fehlern in der Einrichtung - im Gegenteil es potenziert den Fehler bei jeder Aktion

  • Eingangs- und Ausgangsbelege müssen vollständig vorliegen

  • Belegnachweise führen für Versand und Nachweis über Ankunft von Ware in Drittlänger um nicht bei einer Umsatzsteuersonderprüfung die Lieferungen nachversteuern zu müssen, obwohl die Lieferungen umsatzsteuerfrei sind.

  • automatisierte digitale Buchhaltung erfordert auch links und rechts zu schauen, welche steuerrechtlichen Pflichten noch betroffen sind

  • Dokumentationspflichten müssen zwingend beachtet werden

  • Achtung bei Onlinehändlern, da dort auch grenzübergreifend geliefert werden kann

  • Bilanzierungspflicht beachten durch jährlichen Gewinn und Umsatz

  • Kapitallgesellschaften sind bilanzierungsverpflichtet

  • im Umsatzsteuerrecht gilt das Bestimmungslandprinzip - bedeutet Umsatz muss dort versteuert werden, wo der Konsum stattgefunden hat - und zu beachten sind die landesspezifischen Schwellenwerte

  • digitalisierte Eingangsbelege digital überweisen über Tools

  • Überblick mit einer Verfahrensdokumentation über mein eigenes Unternehmen, was wann wo wie passiert

  • PRO-Version der Verfahrensdokumentation - papierlos - digitaler Workflow - GoBD konform - ersetzendes Scannen - vernichten von bestimmten Dokumenten

  • Schnittstellen von Taxdoo: AMAZON, EBAY, PLENTYMARKETS, JTL, AFTERBUY, SHOPIFY, BILLBEE

Die Buchführung muss nach § 238 Abs. 1 S. 2 HGB und nach § 145 Abs. 1 S. 1 AO so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann.

Fragen, Kritik, Anfragen, Hilfegesuche oder Anregungen gerne per Email: team@digitalfutter.net

Tools, Links, Dokumente, Personen und weiteres worüber wir gesprochen haben:

Links zu Dr. Roger Gothmann


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Über diesen Podcast

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Im Lipperfeld 31
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E-Mail: beratung@dhw-stb.de
Steuernummer: 123/5747/2632

von und mit Christian Deák

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